14.04.2021 Finanzen — Anhörung — hib 488/2021

Diskussion um verdeckte Testkäufe als neues BaFin-Instrument

Berlin: (hib/AB) Eine Mehrheit der Sachverständigen hat sich für die Einführung von Testkäufen als zusätzliches Instrument der Bundesanstalt für Finanzdienstleistunsaufsicht (BaFin) und für eine Stärkung der Rolle des BaFin-Präsidenten ausgesprochen. Die Maßnahmen standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Mittwoch zum Entwurf der Bundesregierung für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (19/26966) und zu Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Für die Einführung der Testkäufe, dem sogenannten Mystery Shopping, sprach sich Rüdiger Veil vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München aus. Verdeckte Käufe seien im Sinne des Verbraucherschutzes in anderen Ländern wie Belgien, Niederlande und Vereinigtes Königreich, verbreitet und erfolgreich. Die Befugnisse sollten dahingehend für die BaFin ausgeweitet werden. Dem schloss sich Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband an. Testkäufe seien ein international gut erprobtes Instrument, um Probleme am Finanzmarkt zu entdecken, die andernfalls im Verborgenen blieben. Ähnlich argumentierte die Unternehmensberaterin Carola Rinker.

Gegen Testkäufe argumentierte Karl-Peter Schackmann-Fallis für die Deutsche Kreditwirtschaft. Der BaFin stünden bereits heute effektive Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Verfügung. Zudem sah er rechtsstaatliche Bedenken, wenn durch intransparenten Verfahren ein Missstand festgestellt werden soll. Außerdem fehle der Zusammenhang der Maßnahme zum Fall Wirecard. Ähnlich argumentierte Thomas Richter vom Bundesverband Investment und Asset Management.

Die Stärkung der Position des BaFin-Präsidenten bewertete die Juristin Sabine Lautenschläger positiv. Weiterhin auf Fachbereiche im Direktorium zu setzten, sei angesichts des Themenspektrums der Behörde ebenso richtig. Auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Direktorium bewertete sie positiv, um als Organisation flexibel zu sein und Entscheidungen treffen zu können. Auch Rüdiger Veil bewertete es als sinnvoll, dass weiter die Direktoren für ihren Geschäftsbereich zuständig sind. Eine Allfinanzbehörde komme nicht ohne wirkmächtiges Leitungspersonal einzelner Bereiche aus.

Zur Frage der Unabhängigkeit der BaFin schlug Ann-Katrin Kaufhold vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München vor, die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) über die BaFin abzuschaffen. Sie solle aus der ministerialen Weisungshierarchie herausgelöst werden. Zur Kompensation der Einbußen an demokratischer Legitimation sollte die BaFin dazu verpflichtet werden, jährlich unmittelbar gegenüber dem Deutschen Bundestag Rechenschaft abzulegen.

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