15.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 497/2021

Bau der Staustufe Dĕčín im Elbe-Abkommen nicht genannt

Berlin: (hib/HAU) Dem Abkommen zwischen der Bundesregierung und der tschechischen Regierung über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe liegt das Gesamtkonzept Elbe zugrunde, wonach die verkehrliche Nutzung mit den wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten und der Erhaltung des wertvollen Naturraums in Einklang zu bringen ist. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28065) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27239) mit.

Der Bau der Staustufe Dĕčín, die aus Sicht der Grünen erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Elbe und ihre Schutzgebiete in Deutschland hätte, sei in dem Abkommen nicht genannt, schreibt die Bundesregierung. „Das Abkommen kann die Genehmigung der Staustufe nicht ersetzen“, heißt es. Die tschechische Regierung erkläre in dem Abkommen lediglich, im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht zu erhalten.

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