16.04.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 498/2021

Regierung legt Gesetz zur Pflanzengesundheit vor

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (19/28405) zur Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit vor. Demnach stelle die Einschleppung gefährlicher Bakterien, Viren, Insekten und Pilzkrankheiten ein besonders hohes Risiko für die landwirtschaftliche Produktion, die Sicherstellung der Ernten und der Ernährung, aber auch für die Kulturlandschaft, für Wälder und für Pflanzen in der freien Natur dar. Im Falle der Einschleppung oder Ausbreitung bestehe die Gefahr, dass es zu epidemieartigen Ausbreitungen kommt und an Kultur- und Wildpflanzen immense Schäden verursacht werden. Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, soll der Gesetzentwurf Maßnahmen festlegen zur Feststellung und Kontrolle der von diesen Schadorganismen ausgehenden Pflanzengesundheitsrisiken sowie zur Reduzierung dieser Risiken. Nur gesundes Material, das frei von Schadorganismen ist, dürfe importiert, verbracht oder auch exportiert werden. Für die Schadorganismen bestehe eine EU-weit strenge Meldepflicht. Auch Verdachtsfälle müssen gemeldet werden. Die EU-Regelungen sollen darüber hinaus einen Rahmen schaffen, um rechtzeitig Vorbereitungen auf den Krisenfall durch Notfallpläne treffen zu können. Auf nationaler Ebene sei die Sanktionierung von Verstößen gegen die Ein- und Verschleppung sowie Ausbreitung von Schadorganismen ein effektives und notwendiges Instrument zur Ahndung, Abschreckung und zur Vermeidung von Gefahren für die Ernte- und Ernährungssicherheit sowie für den Erhalt der Kulturlandschaft. Ein umfassender Katalog der Sanktionierung von Verstößen soll dies sicherstellen.

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