16.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 501/2021

Übermittlung und Verarbeitung von E-Rechnungen

Berlin: (hib/STO) Die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27884) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27466). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde mit der Verordnung über diese Rechnungstellung aus dem September 2016 die Verpflichtung zur „E-Rechnung“ eingeführt. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, wie die Einhaltung der Standards der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) bei der Übermittlung und Verarbeitung der E-Rechnung gewährleistet wird.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wird die Einhaltung dieser Standards durch die Konzeptionierung und den konkreten Betrieb der Plattformen gewährleistet. Für die Prozesse und Systeme der Plattformen existiere ein strenges und dem ermittelten Schutzniveau angepasstes Sicherheitskonzept. Die Plattformen wurden dabei den Angaben zufolge „in Anlehnung an die Vorgaben des IT-Grundschutzkatalogs/IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie in Hinblick auf die Grundsätze nach Artikel 5 DSGVO entwickelt“.

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