19.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Anhörung — hib 512/2021

Experten wollen zentrale Bundesstelle für Drohnengenehmigung

Berlin: (hib/HAU) Genehmigungsverfahren für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (UAS - Unmanned Aircraft System) wie etwa Drohnen sollten bei einer zentralen Bundesstelle wie dem Luftfahrt-Bundesamt erfolgen. Diese Forderung erhoben mehrere Sachverständige während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag. Felix Gottwald, UAS-Experte der Vereinigung Cockpit, sagte, dies bedeute nicht, dass der Bund alles entscheiden soll. Bei der Bestimmung geografischer UAS-Gebiete, die nicht oder nur eingeschränkt beflogen werden dürfen, müssten die Länder und Kommunen ein Mitentscheidungsrecht haben.

Gottwald bemängelte zudem: „Als Gesellschaft haben wir es versäumt, die verschiedenen Bedürfnisse abzuwägen.“ Dies führe zu einer starken Skepsis in Teilen der Bevölkerung, aber auch zu unbegründeten Hoffnungen auf der anderen Seite. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/28179) bilde diese Problematik nicht ausreichend ab. Während auf EU-Ebene durchaus eine Vision erkennbar sei, wie Drohnen in einem Gesamtumfeld eingesetzt werden können, verharre der Entwurf auf einem veralteten Wissensstand, ohne die zukünftigen Entwicklungen zu ermöglichen, sagte Gottwald.

Professor Florian Holzapfel vom Lehrstuhl für Flugsystemdynamik an der Technischen Universität München kritisierte, dass infolge der gesetzlichen Regelung eine Vielzahl von Betriebsszenarien durch Pauschalverbote zunächst unterbunden sei. Dies werde im Ergebnis dazu führen, „dass relativ viel Betrieb auf Ausnahmenbasis durchgeführt wird“, was für die Luftfahrtbehörden einen signifikanten bürokratischen Aufwand bedeute. Statt erst zu verbieten und dann zu relativieren, sollten seiner Ansicht nach zunächst Kriterien zur Wahrung der höheren Ziele definiert werden, die dann zielgerichtet mit einem breiten, „nicht auf Verbote beschränkten“ Spektrum an Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

Auch Professor Dieter Moormann von der RWTH Aachen University sprach sich für eine bundeseinheitliche Zuständigkeit und gegen pauschale Betriebsverbote aus. Er empfahl die Auslagerung der Festlegung konkreter Betriebsverbote aus der Verordnung hinein in Verwaltungsverfahren auf der Basis eines gemeinsam von den Behörden der Länder und des Bundes erstellten Kriterienkataloges. Durch die Auslagerung der geografischen UAS-Gebiete aus der Verordnung könnten bei Betriebserlaubnissen einfacher und flexibler auf die vielfältigen Anwendungsfälle eingegangen und auch regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden, sagte er.

Als innovationsfeindlich bezeichnete Dario Manns von der Fairfleet GmbH, einem Anbieter für Drohnendienstleistungen, den Gesetzentwurf, „der sehr aus der Verbotshaltung kommt“. Damit würden „absolut gerechtfertigte Flüge“ künftig verboten, sagte Manns. Kraftwerke etwa dürfen nicht mehr überflogen werden, „obwohl die Drohne das absolut richtige Inspektionswerkzeug ist“.

Thomas Kirschstein vom Lehrstuhl für Produktion und Logistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg äußerte sich zu potenziellen Einsatzgebieten von Drohnen in der Logistik. Mit Blick auf die Paketzustellung sei festzustellen, dass der Einsatz von Drohnen im innerstädtischen Bereich „wahrscheinlich eher nicht zu einer energieeffizienteren Zustellung führt“. Hier sei der elektrisch betriebene Kleintransporter im Vorteil. Anders sei das im ländlichen Raum, wo die Drohnen besser geeignet seien. Insgesamt deuteten die aktuellen Entwicklungen darauf hin, dass Paketdrohnen vorerst in spezialisierten Logistikdienstleistungen Anwendung finden - etwa in der Versorgung mit medizinischen Materialien wie Proben, Medikamenten und Versorgungsgütern oder bei der Versorgung unzugänglicher Gebiete wie Inseln oder Bergregionen.

Robin Kellermann, Mobilitätsforscher an der Technischen Universität Berlin und Projektleiter von „Sky Limits“, sagte, es fehlen derzeit an ausreichender wissenschaftlicher Validierung und Differenzierung der hauptsächlich herstellerseitig geäußerten Vorteile und Potentiale der Drohnen, wozu positive Verkehrs- und Umwelteffekte gehörten. Bevölkerungsseitig werde die generelle Einführung von Drohnen zur Auslieferung von Konsumgütern oder für die individuelle Mobilität mehrheitlich abgelehnt, sagte er und sprach sich für die Entwicklung einer Charta zur gemeinwohlorientierten Luftraumraumnutzung mit Lieferdrohnen und Flugtaxis in Deutschland aus.

Stefan Klett, Präsident des Deutschen Aero Clubs, des Spitzenverbandes des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, sagte, der Luftsportverband sollte aufgrund seiner tatsächlich vorhandenen Fachkompetenz in die Lage versetzt werden, den Betrieb von Flugmodellen unter risikobasierten Aspekten selbst zu organisieren und sei auch bereit, diese Verantwortung anzunehmen. Die in der EU-Vorlage enthaltene Alternative, wonach Genehmigungen aufgrund einschlägiger nationaler Vorschriften erteilt werden, sei in Deutschland „kein gangbarer Weg“.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften zum Modellflug entsprächen nicht der Intention der EU-Durchführungsverordnung, kritisierte Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbandes. Vielmehr verstießen die geplanten Regelungen gegen die EU-Vorgabe und benachteiligten die Modellflieger im Vergleich zu gewerblichen Nutzern von unbemannten Luftfahrzeugen. Der Gesetzgeber sollte aus seiner Sicht, wie in den bisherigen einschlägigen nationalen Vorschriften, den Landesluftfahrtbehörden die Überwachungspflicht übertragen und die Luftsportverbände mit der Ausbildung und Information seiner Mitglieder betrauen, sagte Schwägerl.

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