20.04.2021 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 518/2021

Vorschlag zur Neuregelung der Suizidhilfe

Berlin: (hib/PK) Abgeordnete mehrerer Fraktionen haben einen Gesetzentwurf (19/28691) zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgelegt. Die Parlamentarier wollen mit der Novelle das Recht auf einen selbstbestimmten Tod gesetzlich absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist. Zu den Unterstützern des fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs gehören unter anderem die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke).

Der Bundestag hatte 2015 die Sterbehilfe neu geregelt und die organisierte, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Februar 2020 diese Regelung und erklärte den zugrunde liegenden Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Die jetzt vorgeschlagene Neuregelung solle Menschen, die sterben wollten und den Wunsch frei, eigenverantwortlich und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gebildet hätten, sowie Personen, die zur Hilfe bereit seien, einen klaren Rechtsrahmen bieten.

Im dem Entwurf wird ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung formuliert sowie ein Recht zur Hilfeleistung. Niemand soll aber dazu verpflichtet sein, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Die Vorlage enthält auch ein Recht auf Beratung in Fragen der Suizidhilfe sowie eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen vor einer Entscheidung. Eine Beratungsstelle soll nach Abschluss der Beratung eine Bescheinigung darüber ausstellen.

Ärzte sollen dem Entwurf zufolge einer Person, die aus freiem Willen ihr Leben beenden will, ein Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung verschreiben dürfen. Der Arzt soll zu einem Aufklärungsgespräch verpflichtet werden und muss sich die Bescheinigung der Beratungsstelle vorlegen lassen. Zudem soll der Arzt die Aufklärung des Suizidwilligen dokumentieren.

Die Vorlage sieht ferner regelmäßige Berichte und Evaluationen vor, um die mit der Neuregelung gemachten Erfahrungen auszuwerten.

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