20.04.2021
Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 522/2021
Vorgaben bei Anträgen zu Überbrückungshilfen
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung verteidigt ihre Richtlinien für Corona-Hilfsanträge. Das Einbinden von prüfenden Dritten oder Steuerberatern bei der Antragstellung diene dazu, Missbrauch vorzubeugen, erklärt sie in der Antwort (19/28277(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/28047(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Es sei nicht geplant, daran etwas zu ändern. In der Antwort sind zudem Zahlen zu Anträgen rund um die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen mit Stichtag 29. März aufgelistet.