20.04.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 522/2021

Vorgaben bei Anträgen zu Überbrückungshilfen

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung verteidigt ihre Richtlinien für Corona-Hilfsanträge. Das Einbinden von prüfenden Dritten oder Steuerberatern bei der Antragstellung diene dazu, Missbrauch vorzubeugen, erklärt sie in der Antwort (19/28277) auf eine Kleine Anfrage (19/28047) der AfD-Fraktion. Es sei nicht geplant, daran etwas zu ändern. In der Antwort sind zudem Zahlen zu Anträgen rund um die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen mit Stichtag 29. März aufgelistet.

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