21.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 530/2021

FDP legt Gesetzentwurf zu „Feindeslisten“ vor

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Überführung des Paragrafen 42 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)in das Strafgesetzbuch zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten vorgelegt (19/28777). Hintergrund ist laut Entwurf die Existenz sogenannter Feindeslisten. Auf diesen Listen würden meist mutmaßlich aus rechtsextremen Kreisen Daten, insbesondere Adressen, von Personen, die als „politische Gegner“ angesehen werden, veröffentlicht und mit Drohungen versehen. Nicht zuletzt der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke habe gezeigt, dass solche Anfeindungen in reale Gewalt umschwenken kann.

Um dieser Gefahr für die Betroffenen entgegenzuwirken, so der Entwurf der FDP-Fraktion, habe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten vorgelegt. Die Intention des Entwurfs sei begrüßenswert, jedoch habe die Umsetzung mehrere Schwächen. So sei problematisch, dass der Entwurf auch dann eine Strafbarkeit vorsieht, wenn Daten bereits für jedermann öffentlich zugänglich sind. Dem Entwurf zufolge soll der Paragraf 42 des BDSG, der die Veröffentlichung von nicht öffentlichen zugänglichen Daten unter Strafe stelle und mit dem bereits nach geltendem Recht auch die Veröffentlichung von sogenannten Feindeslisten erfasst werden könne, aus dem Neben- in das Kernstrafrecht übertragen werden.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion soll zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28678) zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten) am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

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