22.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 538/2021

Union und SPD: Ja zu EU-Abkommen mit Großbritannien

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll dem Abschluss des Abkommens über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Rat ebenfalls grünes Licht geben. So fordern es CDU/CSU und SPD in einem Antrag (19/28793), über den der Bundestag am Freitag, dem 23. April 2021, erstmals debattiert. Darin verlangen die Abgeordneten auch, dass die Bundesregierung den Bundestag über die Durchführung des Abkommens „fortlaufend, frühzeitig und umfassend“ unterrichtet. So soll sie Dokumente und Berichte aus den entsprechenden EU-Gremien und Arbeitsgruppen ebenso übermitteln wie Informationen deutscher Vertreter, die an den Sitzungen des eigens geschaffenen Partnerschaftsrats und weiterer Gremien des Abkommens teilnehmen. Die Abgeordneten verweisen dabei auf das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG).

Die Koalitionsfraktionen begrüßen im Antrag ausdrücklich die am 24. Dezember 2020 erfolgte Einigung über das Handels- und Kooperationsabkommen. Der Bundestag habe von Beginn an das Ziel geteilt, dass die Europäische Union für die Zukunft eine möglichst enge und faire Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich anstreben sollte, „auch wenn die Beziehungen naturgemäß hinter der Qualität einer EU-Mitgliedschaft zurückbleiben“. Das Abkommen schaffe nun „eine gute Basis“ für die künftige Partnerschaft. Allerdings bedauern Union und SPD, dass der Europäische Gerichtshof innerhalb des Abkommens selbst keine eigenständige Rolle habe, und dass die unmittelbare Anwendbarkeit des Abkommens explizit ausgeschlossen sei. Auch bleibe es bei manchen Themen hinter den Festlegungen in der Politischen Erklärung vom Oktober 2019 zurück.

Das Abkommen wird nach einer verlängerten Übergangsphase noch bis zum 30. April lediglich vorläufig angewandt. Bis dahin muss die Ratifizierung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgen. Für Deutschland entscheidet im Rat die Bundesregierung über das Abkommen. Die Koalitionsfraktionen sind der Auffassung, dass es als reines EU-Abkommen abgeschlossen werden kann, eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten also nicht nötig ist.

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