Menschenrechtslage in Indien
Berlin: (hib/AHE) Über ihre Erkenntnisse zur Menschenrechtslage in Indien gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28252) auf eine Kleine Anfrage (19/27053) der Fraktion Die Linke Auskunft. Wie sie darin unterstreicht, sei das Land „eine parlamentarische Demokratie, multiethnisch und multireligiös, mit unabhängiger Justiz, weitgehend freier Presse und lebendiger Zivilgesellschaft“. Gleichzeitig könnten Armut, traditionelles Kastendenken und religiöse oder ethnische Vorurteile Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. Die indigene Bevölkerung (Adivasi), Kastenlose (Dalits), Frauen und Kinder sowie religiöse Minderheiten, unter anderem Christen und Muslime, seien am häufigsten benachteiligt und würden am häufigsten Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Berichte zu Menschenrechtsverstößen fänden breiten, kritischen Widerhall in indischen Medien und der Öffentlichkeit.
Zur Entwicklung von Hassverbrechen in Indien gibt es laut Bundesregierung eine uneinheitliche Datenlage. Während Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch eine Zunahme von Übergriffen von Hindus gegenüber Muslimen seit der Übernahme der Regierung durch die Bharatiya Janata Partei (BJP) beklagen würden, verzeichneten offizielle Kriminalitätsstatistiken in den Jahren 2010 bis 2017 keinen signifikanten Anstieg bei Hassverbrechen. Seit 2018 lägen bislang keine offiziellen Zahlen vor beziehungsweise würden Hassverbrechen nicht gesondert ausgewiesen.