22.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 542/2021

Korrekturbitten des GBA im November 2019

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im November 2019 bei Medien nicht um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28579) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28220).

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