22.04.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 542/2021
Korrekturbitten des GBA im November 2019
Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im November 2019 bei Medien nicht um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28220(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).