Kriterien für die Einstufung einer Region als Risikogebiet
Berlin: (hib/STO) Über Kriterien für die Einstufung eines Staates oder einer Region als Corona-Risikogebiet berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28698) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27774). Danach erfolgt eine solche Einstufung nach umfangreicher Analyse einer Vielzahl an Kriterien und ist eine gemeinsame Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Maßgeblich für die Einstufung eines Staates im Ausland als besonderes Risikogebiet aufgrund des Auftretens einer Virusvariante ist den Angaben zufolge die Verbreitung einer solchen Mutation, die nicht zugleich in Deutschland ähnlich stark verbreitet oder bereits dominierend auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko aufgrund veränderter Eigenschaften ausgeht. Hierbei sei ein stabiler Trend der Zahlen, basierend auf epidemiologischen und molekularbiologischen Analysedaten, entscheidend.
Zudem erfolge die Bewertung eines Landes aufgrund qualitativer Kriterien, heißt es in der Antwort weiter. Basis hierfür sei unter anderem die qualitative Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen zur Lage vor Ort. In die Bewertung würden Informationen etwa „hinsichtlich der Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend) sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.)“ einfließen. Ebenso werde aber auch berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen vorliegen.