28.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 557/2021

Keine Stellungnahme zu Fragen in Länder-Zuständigkeit

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung nimmt nach eigenen Angaben zu Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen, grundsätzlich keine Stellung. Dies geschehe „mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28478) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28206) hervorgeht.

Die Fraktion hatte sich danach erkundigt, welche Rechtsverordnungen die Bundesländer „basierend auf welchen Bundesgesetzen“ erlassen haben. Auch wollte sie wissen, wie sich diese Rechtsverordnungen inhaltlich kategorisieren lassen und wie viele von ihnen zeitlich befristet sind. Ferner fragte sie unter anderem, wie sich die Anzahl der auf einem Bundesgesetz basierenden Rechtsverordnungen der Länder seit 2011 verändert hat.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, betreffen diese Fragen „Einhaltung und Ausübung der den Ländern vom Deutschen Bundestag per Gesetz eingeräumten Befugnisse zum Erlass von Rechtsverordnungen“. Fragen zu Regelungsbefugnis und -aktivitäten der Länder lägen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung, weshalb eine Stellungnahme hierzu unterbleibe. Das parlamentarische Fragerecht der Bundestagsabgeordneten diene der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Es erstrecke sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung hätten.

Marginalspalte