29.04.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 569/2021

Konflikt in äthiopischer Provinz Tigray

Berlin: (hib/AHE) Nach Einschätzung der Bundesregierung sind EU-Sanktionen gegen Äthiopien zum jetzigen Zeitpunkt nicht geeignet, um das Geschehen in der Provinz Tigray im Sinne der Europäischen Union zu beeinflussen. Wie es in der Antwort (19/28809) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28809) weiter heißt, stehe die Bundesregierung in ständigem Dialog mit der äthiopischen Regierung, Hilfsorganisationen sowie internationalen und europäischen Partnern, um auf ein Ende des Konflikts in Tigray hinzuwirken. Sie nutze zudem internationale Foren, um auf die Lage in der Provinz im Norden des Landes aufmerksam zu machen. So habe sie gemeinsam mit anderen europäischen Staaten eine Befassung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) im November und im Dezember 2020 angestrengt.

Die Fragesteller hatten sich nach dem Konflikt zwischen den Truppen der tigrinischen Regionalregierung, angeführt von der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF), und der nationalen äthiopischen Armee unter Premierminister Abiy Ahmed Ali, erkundigt. Wie die Bundesregierung unter Verweis auf Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA) schreibt, seien in Tigray insgesamt 4,5 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Für ganz Äthiopien schätze VN OCHA, dass zum Herbst 2021 über 23 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Es gebe Berichte von massiven Menschenrechtsverletzungen, etwa sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt und der Plünderung von Gesundheitseinrichtungen. Laut VN OCHA seien zudem 2,7 Millionen Menschen in Äthiopien binnenvertrieben. Die Zahl der Binnenvertriebenen im Zuge des Konflikts in Tigray sei noch unklar, werde aber von VN OCHA auf über 700.000 geschätzt.

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