29.04.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 569/2021

Gewaltprävention an Schulen

Berlin: (hib/ROL) Für die Bundesregierung ist eine Bedrohung oder Einschüchterung von Lehrkräften bei ihrer Arbeit nicht akzeptabel. Erst kürzlich haben sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Rahmen des 2. Bildungsdialogs von Bund und Ländern mit Lehrkräften, Wissenschaft, Bildungspraxis und Migrantenorganisationen zur Frage ausgetauscht, wie Schulen und Lehrkräfte dabei unterstützt werden können, mit Herausforderungen und Konflikten umzugehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28821) auf die Kleine Anfrage FDP-Fraktion (19/28195) zu Gewaltprävention an Schulen.

Auch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) habe sich 2018 mit der Frage der Prävention von Gewalt gegen Lehrkräfte befasst und mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 eine entsprechende Maßnahmenübersicht erstellt, die auch Melde- und Unterstützungssysteme bei konkreten Vorfällen in den Ländern enthält. Die Bundesregierung betont, dass für Schulen nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind. Dies gelte auch für die Lehrkräfte an Schulen und deren Unterstützung bei Konflikten sowie für die Unterrichtsinhalte.

Zur Teilfrage der Liberalen, ob es sich bei physischer und psychischer Gewalt gegenüber Lehrkräften um ein „Großstadtproblem“ handelt, ist laut Bundesregierung keine abschließende Beurteilung seitens der Regierung möglich. Eine Betrachtung der Verteilung der Opfer „Lehrkräfte“ nach den sogenannten Tatortgrößenklassen (Einwohnergrößenklasse) zeige, dass die Verteilung bezüglich der Delikte unterschiedlich sei. Der Antwort sind zahlreiche Anlagen beigefügt.

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