„Moderater“ Bürokratieaufwand durch Kurzarbeit
Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung hält den Bürokratieaufwand durch die auf Millionenwerte gestiegene Zahl an Kurzarbeitern 2020 für die Finanzverwaltung für „moderat“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/28553) auf eine Kleine Anfrage (19/28229) der FDP-Fraktion. Sie räumt ein, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 voraussichtlich zu einer Zunahme von Pflichtveranlagungen führen werde. Die zusätzlichen Steuererklärungen verursachten auch Verwaltungskosten. Da jedoch viele Steuerpflichtige bereits ohne jegliche Verpflichtung eine Steuererklärung abgäben, werde „der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung als moderat eingeschätzt“.
Die Fragesteller hatten Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft angeführt, wonach von circa sieben Millionen steuerlich relevanten Kurzarbeitergeldfällen auszugehen sei, die von den Finanzämtern bearbeitet werden müssten.