04.05.2021 Gesundheit — Antwort — hib 591/2021

Bessere Versorgung durch Digitale Gesundheitsanwendungen

Berlin: (hib/PK) Das Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird nach Angaben der Bundesregierung gut angenommen. Die Beratungen und Anträge zeugten von einem hohen Interesse, heißt es in der Antwort (19/28807) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28284) der FDP-Fraktion.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit DiGAs erhalten. Zugleich wurde ein Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit etabliert. Die gesetzlichen Bestimmungen schafften Transparenz über die an digitale Versorgungsangebote zu stellenden Anforderungen für Versicherte, Leistungserbringer und Hersteller.

Seit Einrichtung des Verfahrens wurden den Angaben zufolge zwölf Anträge auf vorläufige oder dauerhafte Aufnahme in das Verzeichnis für DiGAs positiv beschieden. Bisher seien in dem Verfahren 25 Anträge von Herstellern zurückgezogen worden.

Eine erste Bewertung des Prüfverfahrens zeige, dass DiGAs in vielen Versorgungsbereichen wie etwa der Kardiologie, Neurologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Psychotherapie oder Physiotherapie einen Beitrag zur besseren Versorgung leisten könnten. DiGAs könnten zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Verletzungen sowie zum Ausgleich von Behinderungen eingesetzt werden.

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