05.05.2021 Gesundheit — Anhörung — hib 610/2021

Besserstellung pflegender Angehöriger gefordert

Berlin: (hib/PK) Die Vorschläge von Linken und Grünen für eine praktische Entlastung und rentenrechtliche Besserstellung pflegender Angehöriger finden bei Betroffenen und Fachverbänden viel Zustimmung. Anlässlich einer Anhörung über Vorlagen der beiden Fraktionen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages wiesen die Experten auf die enorme Arbeitsleistung hin, die von Angehörigen in der Pflege erbracht wird. Zugleich riskierten die ehrenamtlichen Pfleger, durch Gehaltseinbußen in die Altersarmut zu rutschen. Sachverständige forderten in ihren schriftlichen Stellungnahmen substanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/28781) vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln.

Der Sozialverband VdK mahnte, die langjährige Betreuung dürfe für pflegende Angehörige im Alter nicht zur Armutsfalle werden. Deshalb müssten die Pflegezeiten rentenrechtlich verbessert werden. Von den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen würden 80 Prozent zu Hause versorgt. Nur 673.000 Personen seien 2018 als nichterwerbsmäßig Pflegende in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Somit werde die Pflegearbeit von einem Großteil der Angehörigen gar nicht rentenrechtlich anerkannt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) erklärte, ohne pflegende Angehörige wäre die Corona-Pandemie kaum zu bewältigen. Schon vor der Pandemie seien viele pflegende Angehörige ausgebrannt gewesen, dieses Gefühl habe sich seither erheblich verstärkt. Die Übernahme der Pflege bedeute für viele Angehörige erhebliche finanzielle Einbußen bei der Rente. Die Betroffenen bräuchten eine bessere rentenrechtliche Absicherung.

Nach Einschätzung der Stiftung pflegender Angehöriger haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege stark verändert und erfordern neue Lösungen. Die finanziell nicht dotierte Angehörigenpflege sei Basis für die Pflege. Es gebe aber weder eine Begriffsdefinition noch eine Tätigkeitsbeschreibung für die Sorge- und Pflegearbeit der Angehörigen. Es stelle sich die Frage, wie ohne Anspruch auf finanziellen Leistungsausgleich für die Pflegearbeit eine auskömmliche Altersversorgung zu erwirtschaften sei.

Der Arbeitgeberverband BDA hält die Unterstützung pflegender Angehöriger grundsätzlich für richtig. Die Pflegezeitgesetze kämen den Bedürfnissen pflegender Angehöriger schon heute weit entgegen und ermöglichten Freistellungen von der Arbeit. Darüber hinausgehende Freistellungsansprüche können zu einer übermäßigen Belastung insbesondere kleiner und mittelgroßer Firmen führen.

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