05.05.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 611/2021

Schnellere Sonderzahlungen an Contergangeschädigte

Berlin: (hib/AW) Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ für die jährlichen Sonderzahlungen an contergangeschädigte Menschen sollen vorzeitig bis zum 30. Juni 2023 ausgezahlt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (19/29285) vor. Ursprünglich sollten die zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro und die hieraus zu erwirtschaftenden Mittel in jährlichen Sonderzahlungen bis 2033 ausgezahlt werden. Als Grund dafür geben die Fraktionen an, dass das Stiftungsvermögen wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Erträge oder etwaiger Negativzinsen nicht ausreichen wird, um die jährlichen Sonderzahlungen in bisheriger Höhe wie vorgesehen bis 2033 zu leisten.

Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, dass wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Erträge aus dem unantastbaren Kapitalstock der Stiftung von 6,5 Millionen Euro dieser auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen werden soll. Die dadurch frei werdenden Mittel von fünf Millionen Euro sollen zukünftig auch für die Projektförderung verwendet werden können. Bislang durfte die Projektförderung nur aus den Erträgen des Kapitalstocks finanziert werden.

Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, dass der Name der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ geändert wird. Mit der Namensänderung werde einem Wunsch der Betroffenen gefolgt, heißt es in der Gesetzesvorlage.

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