07.05.2021 Verteidigung — Antrag — hib 622/2021

AfD will Auslandseinsätze im Grundgesetz regeln

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen Auslandseinsätze auf eine klare und eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden. In einem Antrag (19/29310) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung gemäß der Vorgaben von Artikel 87a Grundgesetz vorzulegen. Die AfD verweist auf das sogenannte „Out of area“-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1994, nach dem Auslandseinsätze rechtens sind, wenn sie nach Artikel 24 Grundgesetz in einem System kollektiver Sicherheit erfolgen. Nach Artikel 87a Grundgesetz dürften die Streitkräfte außer im Verteidigungsfall aber nur dann eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Eine eindeutige Festlegung im Grundgesetz, wann deutsche Soldaten zum Einsatz kommen dürfen, sei deshalb „überfällig“.

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