10.05.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 625/2021

38.441 öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge

Berlin: (hib/HAU) Laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gab es mit Stand vom 1. April 2021 in Deutschland 38.441 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon 33.609 Normalladepunkte und 4.832 Schnellladepunkte. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28120) mit.

Auf die Frage, welchen Bedarf an Schnellladepunkten die Bundesregierung bezogen auf zehn Millionen Elektrofahrzeug sieht, heißt es in der Antwort: Basierend auf der Anzahl ermittelter Ladevorgänge in der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 - Szenarien für den Markthochlauf“ sehe die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur für etwa zehn Millionen Elektrofahrzeuge einen Bedarf an 85.000 bis 95.000 Schnellladepunkten.

Mit Blick auf das von der Bundesregierung vorgelegte Schnellladegesetz heißt es in der Antwort, das Gesetz definiere den Aufbau eines Grundversorgungsnetzes mit Schnellladestationen für den Mittelstrecken- und Fernverkehr als eine „Gewährleistungsaufgabe des Bundes“. Es liefere dafür unter anderem die verfassungsrechtlich gebotene Grundlage und definiere die Grundzüge des Ausschreibungsverfahrens. Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung soll laut Bundesregierung Errichtung und Betrieb der Schnellladestandorte gewährleisten.

An vielen Standorten, so heißt es weiter, würden die dort zu errichtenden Schnellladestationen auf absehbare Zeit wegen des erst anlaufenden Ladebedarfs zunächst nicht wirtschaftlich selbst tragfähig sein. Über den Mechanismus der teilweisen staatlichen Finanzierung von Errichtung und Betrieb könne dieses Risiko für den Betreiber aufgefangen werden.

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