11.05.2021
Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 629/2021
Nutzung der „Dritten Option“ im Geburtenregister
Berlin: (hib/STO) Die „Nutzung der ,Dritten Option' im Geburtenregister“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/29242). Wie sie darin ausführt gibt es in Deutschland seit dem 22. Dezember 2018 die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Wissen will sie, wie viele Personen nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende 2020 von der Möglichkeit nach Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes Gebrauch gemacht haben, den Geschlechtseintrag „divers“ zu wählen. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Neugeborene von 2019 bis einschließlich 2020 jährlich als „divers“ registriert worden sind.