19.05.2021 Petitionen — Ausschuss — hib 666/2021

Entschädigungsfonds für Duogynon-Opfer

Berlin: (hib/HAU) Ob ein Entschädigungsfonds für Duogynon-Geschädigte eingerichtet wird, soll aus Sicht des Petitionsausschusses durch eine unabhängige Untersuchung geklärt werden. Während der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einem solchen Entschädigungsfonds mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu überweisen. Ziel der Überweisung sei es, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten, „die mögliches Fehlverhalten staatlicher Stellen in Deutschland im Zusammenhang mit der Registrierung, Zulassung, Arzneimittelsicherheit und Marktrücknahme des Präparats ,Duogynon' unter Berücksichtigung des damals geltenden regulatorischen und medizinhistorischen Rahmens kritisch untersucht und deren Ergebnisse für die Entscheidung über die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zugrunde gelegt werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wie die Petentin in ihrer aus dem Jahr 2017 stammenden Eingabe schreibt, war das Präparat Duogynon ein Schwangerschaftstest des Pharmaunternehmens Schering, der heutigen Bayer AG, der in den 1960er, 1970er bis in die 1980er Jahren von Ärzten verschrieben worden sei. Zur Feststellung einer Schwangerschaft hätten Frauen zwei Tabletten einnehmen müssen. „Diese enthielten sehr große Mengen an synthetischen Hormonen, analog von zwei bis drei Packungen Antibabypillen“, schreibt die Petentin. Waren die Frauen zum Zeitpunkt der Einnahme der Tabletten bereits schwanger, habe es zu schweren Fehlbildungen bei den ungeborenen Kindern kommen können.

Der Petition zufolge sind mehr als 500 Säuglinge damals durch das Präparat allein in Deutschland geschädigt worden. Die Dunkelziffer liege aber wesentlich höher. Einige der Kinder seien mit so schweren Missbildungen zur Welt gekommen, dass sie inzwischen verstorben sind, heißt es weiter. Diejenigen, die das Erwachsenenalter erreicht haben, seien größtenteils gesundheitlich so geschädigt, „dass sie ihr Leben lang auf medizinische Behandlung und Hilfe angewiesen sind“. Viele hätten sich mehreren Operationen unterziehen müssen, seien in ihrer Lebensqualität massiv eingeschränkt und hätten aufgrund der Schädigung berufliche Nachteile. Eine Entschädigung hätten sie aber bislang nicht erhalten. Dabei habe Duogynon schon in den 1970er Jahren in Verdacht gestanden, schwere Fehlbildungen bei Ungeborenen zu verursachen.

Die Petentin fordert daher die Einrichtung eines Hilfsfonds zur finanziellen Entschädigung der Betroffenen für ihr jahrzehntelanges Leiden und eine lebenslange Versorgung. Auch die Hinterbliebenen der verstorbenen Geschädigten sollten ihrer Ansicht nach finanziell berücksichtigt werden. „Es geht um die Anerkennung des erlebten Leides und zumindest um den Versuch eines Ausgleichs des erlittenen Unrechts“, heißt es in der Petition. Ebenso wie bei den Contergan-Opfern müssten auch die Duogynon-Opfer in ausreichendem Maße entschädigt werden.

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