Grünes Licht für Stiftung Orte der Demokratiegeschichte
Berlin: (hib/AW) Der Kulturausschuss hat der geplanten „Stiftung der deutschen Demokratiegeschichte“ grünes Licht erteilt. Das Gremium billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28648) am Mittwoch in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Lediglich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit einem ebenfalls ohne Gegenstimmen angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD erhöhte der Ausschuss die im Gesetzentwurf vorgesehene Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates von zwölf auf 14. Die beiden zusätzlichen Mitglieder sollen von der Kultusministerkonferenz benannt werden, um die Bundesländer im Gremium zu berücksichtigen.
Die Stiftung soll durch eigene Aktivitäten und finanzielle Förderung Erinnerungsorte der deutschen Demokratiegeschichte wie beispielsweise die Frankfurter Paulskirche, das Hambacher Schloss, das Deutsche Nationaltheater Weimar oder das Bundeshaus in Bonn stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken und deren Arbeit vernetzen. Insgesamt soll die Stiftung die Auseinandersetzung in Gesellschaft, Bildungseinrichtungen und Wissenschaft „mit der wechselvollen deutschen Demokratiegeschichte“ fördern sowie „die Bedeutung und den Wert einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung für ein funktionierendes stabiles und gerechtes Gemeinwesen“ vermitteln, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Alle Fraktionen begrüßen die prinzipielle Zielsetzung der Stiftung. Die AfD monierte allerdings, dass der Bundestag im Stiftungsrat nur mit vier Mitgliedern vertreten sein soll. Dies schließe aus, dass alle Oppositionsfraktionen wie in ähnlichen Stiftungen üblich vertreten seien. Ein Änderungsantrag der AfD zur Berücksichtigung aller Fraktionen im Stiftungsrat wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen jedoch abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt mit den Stimmen der Koalition wurde ein Änderungsantrag der FDP. Die Liberalen hatten unter anderem gefordert, den Charakter der Stiftung als Förderinstrument im Gesetzestext eindeutiger zu benennen. Zudem setzten sie sich dafür ein, die Orte der Friedlichen Revolution im Osten Deutschlands stärker zu berücksichtigen. Die Erwähnung im von der Bundesregierung vorgelegten Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Orte deutscher Demokratiegeschichte (19/28535) reiche nicht aus.
Auch Linke und Grüne kritisierten, dass die Orte der Friedlichen Revolution in Ostdeutschland nicht ausreichend berücksichtigt seien. Insgesamt seien zu viele Orte im Westen Deutschlands und aus dem 19. Jahrhundert ausgewählt worden. Auch der Widerstand gegen den Kolonialismus des Deutschen Kaiserreichs in den ehemaligen Kolonien sei nicht berücksichtigt.
Die Koalition wies die Einwände der Opposition zurück. Die Stiftung sei im Gesetzestext eindeutig als Förderstiftung angelegt, hieß es aus der Union. Die Liste der benannten Orte der Demokratiegeschichte sei offen angelegt und nicht abschließend, argumentierten die Sozialdemokraten. Wichtig sei, dass die Arbeit der Stiftung nun beginnen könne.
Sitz der bundesunmittelbaren rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts soll Frankfurt am Main sein. Die Kosten der Stiftung für den Bundeshaushalt seien derzeit noch „nicht abschätzbar“, heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Personal- und Sachkosten würden sich ab 2021 bis 2025 stetig erhöhen und ab 2025 voraussichtlich wie bei vergleichbaren Kultureinrichtungen einen „unteren einstelligen Millionen-Euro-Betrag erreichen“.