19.05.2021 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 672/2021

Linke für Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung für getrennt lebende Eltern. In einem Antrag (19/29749) verweist sie auf die sozialen und ökonomischen Belastungen, denen Trennungsfamilien ausgesetzt seien. Dies gelte vor allem für Eltern in der Grundsicherung, die sich die Erziehungsverantwortung für die Kinder aufteilen. „In dieser Situation sieht das geltende Recht eine tageweise Aufteilung des Regelbedarfs des Kindes zwischen den Elternteilen vor. Bei vielen Kosten ist die Vorstellung, dass eine genaue Zurechnung auf ein Elternteil möglich ist, jedoch höchst praxisfremd. Bestimmte Ausgaben fallen zudem doppelt an“, erläutern die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um in den Regelungen im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufzulösen. Stattdessen soll übergangsweise bis zur Ermittlung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden Mehrkosten dem Elternteil im SGB-II-Leistungsbezug, bei dem sich das Kind vorwiegend, also mehr als die Hälfte des Monats, aufhält, der volle Regelsatz für das Kind zugesprochen werden. Dem anderen Elternteil im Grundsicherungsbezug soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des hälftigen Regelbedarfs zuerkannt werden. Im Falle einer paritätischen oder fast paritätischen Teilung des Umgangs mit dem Kind soll beiden Elternteilen jeweils der hälftige Regelsatz für das Kind und ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe von einem Viertel des Regelsatzes für das Kind zugesprochen werden. Außerdem müsse festgelegt werden, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft und Heizung das Kind als Mitglied beider Haushalte zu betrachten ist und die entsprechenden Angemessenheitsgrenzen anzuwenden sind, fordern die Abgeordneten.

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