20.05.2021 Inneres und Heimat — Antrag — hib 677/2021

Schutz vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen

Berlin: (hib/STO) Der „Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen“ ist Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (19/29773), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbindet und damit verbunden geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an Minderjährigen untersagt“.

Als „geschlechtsdysphorisch“ werden der Fraktion zufolge Kinder bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. Während diese Diagnose noch vor wenigen Jahren sehr selten gewesen sei, seien die Fälle in den vergangenen zehn bis 20 Jahren „dramatisch gestiegen“. Infolgedessen würden zunehmend Kinder vor der Pubertät medikamentös mit sogenannten „Pubertätsblockern“ behandelt. Das seien Gonadotropin-Releasing-Hormon-Analoga, die auf die Hypophyse einwirken und die Bildung von Geschlechtshormonen in den Keimdrüsen unterdrücken.

In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, eine Studie zu initiieren, die die Folgen der Behandlungen von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten umfassend untersucht, die psychischen, physischen und sozialen Folgen von „Geschlechtsumwandlungen“ für die Betroffenen eruiert und dabei insbesondere den Anteil derjenigen Personen erhebt, „die nach einigen Jahren wieder in ihrem biologischen Geschlecht leben“. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion durch Bundesmittel geförderte Projekte dahingehend überprüfen, inwieweit diese Projekte „den von Kinder- und Jugendpsychiatern beobachteten ,Transhype' und das Phänomen ,Rapid Onset Gender Dysphoria' (ROGD) befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen“ und so den Intentionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes widersprechen könnten.

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