20.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 683/2021

Übereinkommen zu Sicherheit bei Sportveranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Das Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 „über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ zielt laut Bundesregierung darauf ab, den Zuschauern von Sportveranstaltungen ein sicheres und einladendes Umfeld in und um Stadien zu garantieren. So sollten mit der Konvention für die Vertragsstaaten einheitliche Standards geschaffen werden, die sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung solcher Veranstaltungen gelten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29502) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke(19/28944). Sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die privaten Beteiligten seien angehalten, die Zusammenarbeit untereinander einzuleiten oder zu intensivieren.

Marginalspalte