25.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 692/2021

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Berlin: (hib/CHE) Die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen ist seit Januar 2020 geltendes Recht und wird deshalb auch in allen Bundesländern umgesetzt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29578) auf eine Kleine Anfrage (19/29075) der FDP-Fraktion.

Mit der Trennung der Leistungen und dem Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) entfalle in der Eingliederungshilfe der Begriff der „stationären Einrichtung“, schreibt die Regierung weiter. Für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII sei der Begriff der „besonderen Wohnform“ eingeführt worden. Dadurch seien viele ehemals stationäre Einrichtungen seit dem 1. Januar 2020 rechtlich gesehen zu besonderen Wohnformen im Sinne der genannten Vorschrift geworden. „Einen Automatismus, nach dem stationäre Einrichtungen zwangsläufig in besonderen Wohnformen 'aufgegangen' wären, hat es indes nicht gegeben“, betont die Regierung.

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