27.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 705/2021

Sprachlicher Ausdruck der Gleichstellung

Berlin: (hib/STO) Der sprachliche Ausdruck der Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechtsvorschriften sowie dem Schriftverkehr der Bundesverwaltung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/29686) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29182). Danach ist die Bundesregierung durch Paragraf 42 Absatz 5 Satz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) dazu verpflichtet, ihre Gesetzentwürfe sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich zu fassen. Das gelte ebenfalls für die in Paragraf 42 Absatz 5 Satz 2 GGO und Paragraf 4 Absatz 3 Satz 1 Bundesgleichstellungsgesetz geregelte Vorgabe, nach der Gesetzentwürfe der Bundesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen sollen.

„Der sprachliche Ausdruck der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb von Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen beziehungsweise deren Entwürfe) ist strengeren Vorgaben unterworfen als in anderen Textarten (etwa in privater oder alltäglicher nicht-fachlicher Kommunikation)“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die vielfältigen Anforderungen an den besonderen Sprachgebrauch in Rechtsvorschriften seien daher in dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ niedergelegt.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist das Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung sowohl für den amtlichen Schriftverkehr als auch für die Normsprache per Rundschreiben des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums vom 13. September 2006 für verbindlich erklärt worden. Das Regelwerk orientiere sich an den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung. Diese sei „ausweislich der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung vom März 2021 weiterhin aktuell (www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021)“. Unter Beachtung dieser Rechtschreibregeln soll laut Bundesregierung im dienstlichen Schriftverkehr der Bundesverwaltung „die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden“.

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