27.05.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 707/2021

Abdrift insektizidhaltiger Stäube

Berlin: (hib/EIS) Die maximale Windgeschwindigkeit, bei der nach guter fachlicher Praxis noch eine Spritzanwendung mit Insektiziden erfolgen darf, beträgt fünf Meter pro Sekunde. Grundsätzlich sei bei höheren Geschwindigkeiten von einer erhöhten Verdriftung insektizider Wirkstoffe auszugehen, die mit einem erhöhten Umweltrisiko verbunden seien, wenn wirkstoffbeladener Staub freigesetzt wird, heißt es in einer Antwort (19/29670) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29187) der FDP-Fraktion. Wirkstoffbeladener Staub könne Auswirkungen auf die Nicht-Ziel-Organismen in den angrenzenden Flächen haben, auf denen keine Aussaat mit behandeltem Saatgut erfolgt. Das Gefährdungspotenzial von insektizidhaltigen Stäuben, die bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut entstehen und verfrachtet werden können, sei in vielen Studien untersucht worden, die das damit verbundene Risiko bestätigt hätten.

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