28.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 715/2021

Ausgleichszahlungen für Thomas-Cook-Insolvenz

Berlin: (hib/MWO) Über den Stand der Auszahlung der Ausgleichszahlungen für die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden informiert die Bundesregierung in der Antwort (19/29730) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29239). Danach liegen mit Stand 12. Mai 2021 im Thomas-Cook-Bundportal rund 105.600 abgeschlossene Anmeldungen vor. Davon habe die Bundesregierung 81.400 Anmeldungen abschließend geprüft und den jeweiligen Ausgleichsbetrag mit einem Gesamtvolumen von rund 112 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht.

Bisher seien keine Anmeldungen endgültig abgelehnt worden, heißt es weiter in der Antwort. Die Bundesregierung unterstütze über ihren Dienstleister die Anmelderinnen und Anmelder dabei, fehlende Angaben oder Unterlagen zu ergänzen, um in allen angemeldeten Fällen eine Ausgleichzahlung leisten zu können, soweit keine Ausgleichszahlungen von dritter Seite erfolgen. In bisher 637 Fällen habe der angemeldete Betrag nicht plausibilisiert werden können, so dass die insgesamt den Reisenden zugeflossenen Erstattungsbeträge einschließlich der freiwilligen Ausgleichszahlung rechnerisch hinter dem angemeldeten Betrag zurückblieben.

Alle im Anmeldeportal bisher abgeschlossenen Anmeldungen sind nach Angaben der Bundesregierung bearbeitet worden. Soweit die Auszahlung bisher nicht erfolgt sei, liege dies daran, dass eine abschließende Prüfung bisher nicht möglich gewesen sei. In aller Regel müssten die Anmelderinnen und Anmelder noch fehlende Angaben, Belege oder Erklärungen ergänzen. Die Bundesregierung gehe davon aus, bis Mitte 2021 bei Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen alle vollständigen Anmeldungen, die keiner gesonderten Bearbeitung aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls bedürfen, zur Auszahlung bringen zu können.

Marginalspalte