Ladeinfrastruktur „Gewährleistungsaufgabe des Bundes“
Berlin: (hib/HAU) Das in der vergangenen Sitzungswoche verabschiedete Schnellladegesetz (SchnellLG) definiert laut Bundesregierung den Aufbau eines Grundversorgungsnetzes mit Schnellladestationen für Elektroautos für den Mittelstrecken- und Fernverkehr „als eine Gewährleistungsaufgabe des Bundes“. Im Zusammenhang mit dem 1.000-Standorte-Programm solle das Instrument der öffentlichen Ausschreibung die Errichtung und den Betrieb der Schnellladestandorte gewährleisten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/29203) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27854).
An vielen Standorten würden die dort zu errichtenden Schnellladestationen auf absehbare Zeit wegen des erst anlaufenden Ladebedarfs zunächst selbst nicht wirtschaftlich tragfähig sein, schreibt die Regierung. Über den Mechanismus der teilweisen Finanzierung von Errichtung und Betrieb könne dieses Risiko für den Betreiber aufgefangen werden. Für die angestrebte flächen- und bedarfsgerechte Grundversorgung an Schnellladestationen mit ihren vergleichsweise hohen Investitions- und Betriebskosten liefere aber das Instrument der Förderung „nicht die ausreichende Umsetzungssicherheit“. Die Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Analyse des Förderprogramms Ladeinfrastruktur machten deutlich, dass bislang auch mit einer Förderung ganz überwiegend nur an für den Investor wirtschaftlich besonders attraktiven Standorten Ladeinfrastruktur errichtet werde. Zudem seien bislang nur rund drei Prozent der öffentlich zugänglichen Ladepunkte als Ladeinfrastruktur mit mindestens 150 kW Ladeleistung errichtet, da die Wirtschaftlichkeitslücke hier besonders groß sei.
Gemäß den Vorgaben des SchnellLG sei das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Bedarfsermittlung und die Definition der Schnellladestandorte sowie der Suchräume zuständig, heißt es weiter. Hierbei werde die Datengrundlage des StandortTOOLs, das von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des BMVI entwickelt wurde, eingesetzt. Neben der verkehrsplanerischen Bestimmung des Bedarfs an Ladeinfrastruktur sei auch die Berücksichtigung bereits bestehender Infrastruktur eine Kernaufgabe des StandortTOOLs. Diese Ergebnisse würden sowohl bei der Definition der Ausschreibung als auch bei der Ausgestaltung der Förderprogramme genutzt. Eine „Doppelförderung“ werde hierdurch vermieden.