Keine weiteren Hinweise auf Insiderhandel bei BaFin
Berlin: (hib/AB) Eine Überprüfung der Finanzgeschäfte von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 hat keine Hinweise auf Insidergeschäfte ergeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29306) mit. Sie schreibt, es seien keine Belege dafür gefunden worden, dass Beschäftigte der BaFin bei privaten Finanzgeschäften mit Bezug zur Wirecard AG Insiderinformationen genutzt haben. An diese Überprüfung der angezeigten Geschäfte schließe sich nun eine weitere Untersuchung an. Dabei soll die inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit der Anzeige gesondert geprüft werden, schreibt die Bundesregierung.
Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.