03.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 740/2021

Angriffe auf Parteirepräsentanten im ersten Quartal 2021

Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30001) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29554). Danach wurden für das erste Quartal dieses Jahres mit Stand vom 12. Mai 421 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der CDU in 133 Fällen betroffen, Vertreter der AfD in 110 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 81 Fällen. In 70 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der SPD betroffen, in 22 Fällen Vertreter der CSU, in 18 Fällen Vertreter der FDP und in 15 Fällen Vertreter der Linken.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 87 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 26 Fällen die AfD betroffen, in jeweils 17 Fällen die CDU und die SPD sowie in 15 Fällen Die Linke, während auf die Grünen sieben Fälle und auf die CSU zwei Fälle entfielen und bei der FDP kein Fall registriert wurde.

Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fallzahlen vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind.

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