07.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 747/2021

Stellungnahmen zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik

Berlin: (hib/EIS) In mehreren Stellungnahmen begrüßt der Bundesrat im Wesentlichen die von der Bundesregierung geplante nationale Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023. In vier dazu von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtungen (19/30240, 19/30241, 19/30242, 19/30243) regt die Länderkammer unter anderem an, in den weiteren Rechtssetzungsverfahren ein besonderes Augenmerk auf die bürokratischen Lasten bei den Landwirten zu legen und diese auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Dies betreffe insbesondere den Verzicht auf die Prüfung der Tierkennzeichnung im Rahmen der Konditionalität, soweit sie nicht zwingend durch die neuen gekoppelten Prämien für Mutterschafe, -ziegen und -kühe vorzunehmen ist. Der Bundesrat empfiehlt zudem, die vorgesehenen Öko-Regelungen so auszugestalten, dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte möglich ist. Zudem sollen die Maßnahmen in allen Regionen Deutschlands ausgewogen anwendbar sein. Die von der Regierung zur Umsetzung der GAP vorgesehenen Gesetzentwürfe betreffen den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz, GAPKondG) (19/29489), den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz, GAPInVeKoSG) (19/29488), den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz, GAPDZG) (19/29490) und den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485).

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