07.06.2021 Sport — Antwort — hib 747/2021

Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport

Berlin: (hib/HAU) Sowohl die olympischen Verbände, der Deutsche Behindertensportverband, die Verbände mit besonderen Aufgaben als auch die Verbände des nicht-olympischen Sports haben laut Bundesregierung die Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport fristgerecht abgegeben. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/30108) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28986) hervor.

Die Frist zur Umsetzung aller in der Eigenerklärung vorgesehenen Maßnahmen endete am 31. Mai 2021, heißt es weiter. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werde nach Auswertung der Umsetzungsberichte der Verbände und Olympiastützpunkte darüber entscheiden, wie und durch wen die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung aller Maßnahmen der Eigenerklärung durchgeführt wird. Voraussichtlich, so heißt es weiter, werde eine Kontrolle durch das Bundesverwaltungsamt erfolgen.

Im Einzelnen sehe die Eigenerklärung eine Reihe von Maßnahmen vor. So mussten den Angaben zufolge die Verbände und Olympiastützpunkte bis Jahresende 2019 eine oder einen Beauftragten für Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt öffentlich benennen. Bis Ende 2020 mussten sie Regeln zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis für haupt- und ehrenamtliches Personal, das ein besonderes Näheverhältnis zu Sportlerinnen und Sportlern hat, aufstellen, Ehrenkodizes als Bestandteil der Arbeits-, Dienst- und Beschäftigungsverträge einführen sowie Fort- und Weiterbildungskonzepte zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema sexualisierte Gewalt erstellen. Die Spitzensportverbände und Olympiastützpunkte waren weiterhin aufgefordert, bis zum 31. Mai 2021 Satzungsregelungen anzupassen sowie Verhaltensregeln, Interventionspläne und Sanktionsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, heißt es in der Antwort.

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