07.06.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 753/2021

Linken-Forderung nach Elternschutz ist umstritten

Berlin: (hib/AW) Die von der Linksfraktion geforderte Weiterentwicklung des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz, das die Einführung einer zehntägigen Freistellung von der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für den zweiten Elternteil oder eine zu benennende soziale Bezugsperson nach der Geburt eines Kindes vorsieht, stößt auf ein geteiltes Echo. Während dies von Arbeitnehmervertretern, Familienverbänden und dem Deutschen Frauenrat ausdrücklich begrüßt wird, lehnen dies Arbeitgeber und Vertreter der Wirtschaft ab. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über den entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (19/26979).

Ausdrücklich begrüßt wurde die Forderung von Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie, Alexandra Nordmann vom Deutschen Frauenrat, Anja Weusthoff vom Deutschen Gewerkschaftsbund und Sandra Runge vom Deutschen Juristinnenbund. Nöhring argumentierte, dass der vorgeschlagene Elternschutz auch die Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil in der besonderen Lebensphase nach der Geburt eines Kindes unterstütze. Dadurch werde die gesamte Familie gestärkt. Nordmann führte aus, dass der zehntägige Anspruch auf Freistellung mit Lohnersatz für den zweiten Elternteil zur unabhängigen Existenzsicherung von Frauen beitrage und Vätern einen Anreiz setze, sich langfristig stärker in der Familie zu engagieren. Auch Weusthoff argumentierte, dass der Elternschutz einen guten Start in eine gerechtere Aufteilung der Sorgearbeit in der Familie darstelle. Runge wies darauf hin, dass die „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ einen zehntägigen Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil vorsehe. Dies müsse auch in deutsches Recht umgesetzt werden.

Auf Ablehnung stieß der Antrag der Linken hingegen bei Vertretern der Arbeitgeber und der Wirtschaft. Übereinstimmend wiesen Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen, Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Caroline Rigo vom Zentralverband des deutschen Handwerks die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Elternschutz ab. Einerseits sprachen sie sich zwar dezidiert dafür aus, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Der Linken-Antrag sei jedoch weder zielführend noch nötig. Liebing, Plack und Rifo verwiesen darauf, dass die Elternzeit und das Elterngeld deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinausgingen. Insofern sei ein erweiterter Elternschutz nicht nötig. Zum anderen handle es sich beim bestehenden Mutterschutzgesetz vorrangig um ein Arbeitsschutzgesetz, das den besonderen Anforderungen einer Schwangerschaft und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Mutter und Kind nach der Entbindung Rechnung trage. Eine Ausweitung dieses Schutzes auf die Väter passe nicht in die Systematik. Ebenfalls auf Ablehnung stieß die Forderung, den Elternschutz auf eine von der Mutter benannte soziale Bezugsperson auszuweiten. Dies würde zu einer nicht überschaubaren Gruppe von Anspruchspersonen führen, befanden Plack und Rigo. Liebing räumte aber ein, dass bei der Elternzeit für Väter in manchen Unternehmen noch Nachholbedarf bestehe. Hier müsse es zu einem weiteren Umdenken in der Unternehmenskultur kommen.

Nina Katrin Straßner vom Softwareunternehmen SAP berichtete von den guten Erfahrungen, die das Unternehmen mit der freiwilligen Einführung einer Väterzeit gemacht habe. Diese sehe vor, dass Väter während der Mutterschutzzeit für 20 Prozent ihrer Arbeitszeit bezahlt freigestellt werden können. In den ersten 15 Monaten nach Einführung hätten mehr als 500 Väter von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Dies habe sich auch auf die Unternehmenskultur insgesamt positiv ausgewirkt. Zudem habe sich die Elternzeitquote bei den Vätern in der Folgezeit erhöht, führte Straßner aus.

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