07.06.2021 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 754/2021

Kritische Anmerkungen zur Energiepolitik

Berlin: (hib/FLA) Aktuelle energiepolitische Vorhaben sind bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit kritischen Anmerkungen versehen worden. Der Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/29793), ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein EEG-Sofortmaßnahmegesetz (19/29288) sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) zugrunde.

Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie befasste sich mit den Anforderungskriterien an den grünen Wasserstoff, wie sie in einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Verordnung enthalten sind. Die Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure sei eine entscheidende Maßnahme, die Kosten für die Produktion des grünen Wasserstoffs auf der Angebotsseite zu entlasten und somit den Pfad hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für Wasserstoff zu unterstützen. Entscheidend seien aber auch die Anforderungen und Kriterien, die an dessen Produktion geknüpft sein sollten.

Sandra Rosteck (Hauptstadtbüro Bioenergie) ging auf den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen ein. Damit werde kein Beitrag zur Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2020 beschlossenen Maßnahmen geleistet, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten. Das Ziel werde sogar konterkariert, indem die Stilllegung von Biogasanlagen vorangetrieben werde. Dadurch entstünden zusätzliche Emissionen. Die Deckelung des Vergütungsanspruchs müsse deutlich weiter oben festgelegt werden, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Hans-Jürgen Brick, Geschäftsführer der Amprion GmbH, nannte als zentralen Punkt, die erneuerbaren Energien in das Energiesystem zu integrieren. Er rief dazu auf, den Markthochlauf mit einem Technologiehochlauf zu verknüpfen. Das sei eine dringende Maßnahme. Die Frage, wie der Klimaschutz zu erreichen sei, müsse verbunden werden mit Überlegungen, dabei die Kosteneffizienz nicht aus den Augen zu verlieren.

Alexander Götz vom Verband der kommunalen Unternehmen machte geltend, die Gesetzes- und Verordnungsvorhaben müssten noch konsequenter auf den Markthochlauf von Wasserstoff ausgerichtet werden. Dazu dürften die Kriterien für grünen Wasserstoff nicht zu eng gefasst werden. Dies gelte sowohl für die Kriterien zum Strombezug als auch für die Technologie zur Wasserstofferzeugung. Gas- und Wasserstoffnetze sollten einheitlich reguliert werden. Eine Parallelstruktur („zwei Rohre in einer Straße“) könne dadurch vermieden werden.

Für Carsten Pfeiffer (Bundesverband Neue Energiewirtschaft) gehen die vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht insgesamt in die richtige Richtung. Sie reichten aber nicht aus, um die klima- und energiepolitischen Ziele abzubilden. Er verwies darauf, dass auch das Klimaschutzgesetz auf höhere Klimaziele ausgerichtet werden solle. Daher wäre es folgerichtig, die Ausbauziele für erneuerbare Energien auf die neuen Ziele auszurichten.

Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, befand, die Auswirkungen des massenhaften Ausbaus an Wind- und Solarenergieerzeugern seien noch unzureichend untersucht. Von Umweltneutralität könne nicht die Rede sein. Unklar sei, wo die zusätzlich zu errichtenden Anlagen gebaut werden sollten und ob der zusätzlich erzeugte Strom systemkostenverträglich abtransportiert werden könne. Der Gesetzentwurf gehe nicht auf Stromspeicher ein - und auch nicht darauf, dass die neuen Kapazitäten durch ein hundertprozentiges Backup durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden müssten.

Hans-Jörg Preisigke vom Verband der Chemischen Industrie verwies auf die grundlegende Bedeutung der beabsichtigten Anforderungen an den Wasserstoff für einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Das übereilte Verfahren werde dieser Tragweite in keiner Weise gerecht. Zentrales Ziel der Wasserstoffwirtschaft müsse die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sein. Restriktionen, die diesem Ziel entgegenstehen, müssten unterbleiben. Stattdessen seien pragmatische Ansätze zu wählen.

Claudia Kemfert (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) befand, die angepeilten Ausbauziele reichten nicht aus. Sie legte dar, dass der in den 2020er Jahren bestehende Bedarf, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, zumeist unterschätzt werde. So steige der Strombedarf umso stärker, je ambitionierter auch die Bereiche Mobilität und Wärmeversorgung elektrifiziert würden. Zudem bedeute der Einstieg in die inländische Wasserstoffproduktion zusätzlichen Ausbaubedarf von erneuerbaren Energien, da ansonsten nicht-klimafreundliche Infrastrukturen für fossilen Wasserstoff entstünden. Die aktuell vorgesehenen Ausbaupfade berücksichtigten diesen Bedarf nicht adäquat.

Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) meinte, vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der europäischen Klimaschutzpolitik sowie der aktuellen Novelle des Klimaschutzgesetzes sei es notwendig, die Ausbaupfade im EEG 2021 umfassend zu erhöhen. Für die Nutzung von Wind oder Photovoltaik seien Projekte vorhanden. Bei ihrer Umsetzung gebe es allerdings oft Probleme durch Planungsrecht oder lange Genehmigungsverfahren sowie bei der Beschaffung der nötigen Freiflächen. Dabei wäre die rasche Umsetzung ein ganz großes Konjunkturprogramm, sagte Andreae.

Finn-Christopher Brüning (Deutscher Städte- und Gemeindebund) begrüßte die im Verordnungsentwurf beabsichtigte EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff, um den Markthochlauf für Wasserstoff auch in den Kommunen und vor allem das Ziel der Klimaneutralität nicht zu gefährden. Überdies setzten sich die kommunalen Spitzenverbände weiter für die Ausweitung der finanziellen Wertschöpfungsbeteiligung der Gemeinden an Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.

Marginalspalte