EEG 2021 in wesentlichen Teilen genehmigt
Berlin: (hib/JS) Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 die beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 erteilt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29461) auf die Kleine Anfrage (19/28932) der FDP-Fraktion. Die Genehmigung der Europäischen Kommission umfasse die wesentlichen Teile des EEG. Zu einzelnen Regelungen habe die Europäische Kommission noch vertieften Prüfbedarf angemeldet, diese seien Gegenstand eines separaten Genehmigungsverfahrens, so die Bundesregierung. Das gelte beispielsweise für die Regionalisierung der Erneuerbare-Energien-Förderung durch Südquoten. Ebenfalls nicht erfasst von der Genehmigung ist die EEG-Umlage-Befreiung für Grünen Wasserstoff sowie die Erhöhungen der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar für das Jahr 2022. Beides werde in separaten Verfahren geprüft.