08.06.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 761/2021

Förderung der Agri-Photovoltaik

Berlin: (hib/DES) Bisher fördert die Bundesregierung fünf Projekte zur Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Das geht aus der Antwort (19/30212) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29543) hervor. Die Bundesregierung plane außerdem, die Auswirkungen von Agri-PV auf Natur und Landschaft untersuchen zu lassen. Auch Forschungsvorhaben zu „Fragen der Weiterentwicklung geeigneter Solarmodule und deren systemtechnische Einbindung“ könnten in Zukunft gefördert werden. Eine über die für 2022 vorgesehene Ausschreibung hinausgehende spezielle Förderung von Agri-PV-Projekten nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz sei derzeit nicht geplant.

Mit Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen erklärt die Bundesregierung, dass in dieser Legislaturperiode keine Änderungen des Bauplanrechts geplant seien. Es sei nicht bekannt, dass bei der Planung von Agri-PV-Anlagen Rechtsunsicherheit in Bezug auf naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen bestünde. Ob Agri-PV-Anlagen „Eingriffe in Natur und Landschaft“ in Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes darstellen, könne nur im Einzelfall geprüft werden. Die Zuständigkeit für solche Entscheidungen liege bei den Ländern.

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