Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
Berlin: (hib/MWO) Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen hat sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 158. Sitzung am Mittwoch befasst. In der von Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung mit mehr als 80 Tagesordnungspunkten wurde zudem über eine Reihe von Anträgen, Unterrichtungen, Verordnungen und EU-Dokumenten abgestimmt.
Der Ausschuss empfahl in seiner Eigenschaft als federführendes Gremium mehrheitlich die Annahme von elf Gesetzentwürfen der Bundesregierung, über die der Bundestag noch in dieser Woche abstimmt. Diese betreffen die Fortentwicklung der Strafprozessordnung zur Anpassung von Strafverfahren an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen (19/27654), die Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873), die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (19/27655), faire Verbraucherverträge - unter anderem zur effektiven Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung - (19/26915), die Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821), das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (19/29564), die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (19/27670), die Modernisierung des notariellen Berufsrechts (19/26828, 19/26920), die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (19/28172), die Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) (19/28177) sowie die Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673), jeweils in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.
Zur Vorlage zum Rechtsdienstleistungsmarkt erklärte die CDU/CSU-Fraktion, durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Internetportal wenigermiete.de habe es eine starke Rechtsunsicherheit auf dem Markt gegeben, sodass der Gesetzgeber habe tätig werden müssen. Es sei gelungen, sowohl die Rechte der Inkassounternehmen klar zu definieren, aber auch der Rechtsanwaltschaft weitere Möglichkeiten zum Beispiel im Bereich des Erfolgshonorars zu geben. Das Thema Prozessfinanzierung sei noch einmal herausgelöst worden, weil es mit den sogenannten Core Values der Anwaltschaft nicht vereinbar sei, und den Inkassounternehmen seien deutliche Schranken aufgezeigt worden.
Abgelehnt wurden Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs als Reaktion auf den Fall Wirecard (19/27023)und zur Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (19/27776). Von der Tagesordnung abgesetzt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität in das Grundgesetz (19/13123) sowie Gesetzentwürfe von FDP, Linken und Grünen zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz.
Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß der Strafprozessordnung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) (19/30399) am 21. Juni 2021. Die bereits dem Grunde nach beschlossene Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung beziehungsweise Ergänzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz (19/20628, 19/24434) soll ebenfalls am 21. Juni stattfinden. Gegen den Protest der Linksfraktion wurde die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der Fraktion zum Thema „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“ (19/7983) erneut von der Tagesordnung abgesetzt.
Keine Mehrheit fanden Anträge der FDP-Fraktion zum Verbraucherschutz (9/17451, 19/26630), zu virtuellen Gerichtsverhandlungen (19/19120), zur Anpassung des Familienrechts an die Lebenswirklichkeiten (19/29741) und zum Schutz von Start-ups und Mittelstand vor der Urheberrechtsreform (19/11054). Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der Linksfraktion zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels (19/28776), zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung (19/28905) sowie zur Begrenzung der Tätigkeit der Schufa und anderer Auskunfteien (19/24451). Auch die Grünen konnten sich mit Anträgen zum Verbraucherschutz (19/29767, 19/28442, 19/17449, 19/3332) nicht durchsetzen.