15.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 792/2021

Anforderungen an Bundespolizei-Bewerber

Berlin: (hib/STO) „Geänderte Anforderungen an die Bewerber bei der Bundespolizei“ sind das Thema der Antwort der Bundesregierung (19/30192) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29709). Wie die Fraktion darin schrieb, gab die Bundesregierung in einer vorherigen Antwort an, „dass die zulässige Fehleranzahl in dem schriftlichen Testverfahren, das von den Bewerbern der Bundespolizei bei der Einstellungsprüfung in der Form eines 200 Wörter umfassenden Diktats absolviert werden muss, bei weniger als 24,5 Fehlern liegt“. Wissen wollte sie unter anderem, aus welchem Grund die Anzahl der zulässigen Fehler auf weniger als 24,5 Fehler festgesetzt wurde,

Dazu führt die Bundesregierung aus, dass aufgrund der früheren Durchfallquote von bis zu 60 Prozent im Diktat für zu viele Bewerber das Verfahren bereits nach dem ersten Teil, dem schriftlichen Auswahlverfahren, geendet habe. Mit der moderaten Anpassung der Bewertung sei die Durchfallquote reduziert worden, um mehr Bewerber für die weiteren Verfahrensteile des Auswahlverfahrens zuzulassen. Das Ergebnis fließe in die Gesamtbewertung ein.

Die Beurteilung der erbrachten Rechtschreibkenntnisse und die grammatikalische Überprüfung der Bewerberinnen und Bewerber basierten auf einer Evaluation von Durchschnittsleistungen, heißt es in der Antwort weiter. Die Individualleistungen seien, nach oben und unten weiterhin abweichend. Mit Deutschunterrichtungen während der Ausbildung würden die Sprachkenntnisse weiter vertieft.

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