17.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 803/2021

Nutzung von REM-Systemen in der Fischerei

Berlin: (hib/EIS) Der Einsatz von sogenannter elektronischer Fernüberwachung (REM-Systeme) in der Seefischerei kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich die Datenlage verbessern. Dies gelte unter anderem auch für die Erfassung unerwünschter Beifänge, heißt es in einer Antwort (19/30369) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30028) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Aus diesem Grund würden regelmäßig Forschungsprojekte unterstützt, die die Erfassung der Beifänge von geschützten Arten durch die deutsche Fischerei unter Zuhilfenahme von REM-Systemen untersuchten. Wichtig sei es, dass es dabei um die Erhebung wissenschaftlicher Daten über Beifänge mit dem Ziel gehe, Populationen von Seevögeln und Meeressäugern und deren Gefährdung besser abschätzen zu können und entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Nicht zu verwechseln seien solche wissenschaftlichen Datenerhebungen mit dem Einsatz von REM-Systemen zur Überwachung der Fischerei. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung müsse zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten rechtlich festgelegt sein, zu welchem Zwecke die Datenerhebung erfolge und wie Behörden diese Daten verwenden dürften. Darüber hinaus würden sich die rechtlichen Anforderungen zum Einsatz solcher REM-Systeme im Rahmen der Fischereikontrolle mit Blick auf die damit einhergehenden erheblichen Grundrechtsreingriffe für die Fischer wesentlich von den rechtlichen Anforderungen unterscheiden, die im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme an Forschungsprojekten zu erfüllen seien.

Die Bundesregierung stehe daher einer Ausweitung der Nutzung von REM-Systemen für die Sammlung von Daten zu unerwünschten Beifängen grundsätzlich offen gegenüber, schreibt sie. Dabei sollte jedoch der Einsatz solcher Systeme freiwillig sein. Auch dürften die teilnehmenden Betriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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