Wettbewerbspraktiken von Essenslieferdiensten
Berlin: (hib/JS) Der Bereich der gastronomischen Lieferdienst und -vermittlungsplattformen ist bisher nicht Gegenstand näherer Untersuchungen des Bundeskartellamts gewesen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die beteiligten Unternehmen den Umsatzschwellenwert von 500 Millionen Euro in der Vergangenheit nicht erreicht haben und somit fusionskontrollfrei sind, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30188) auf eine Kleine Anfrage (19/29693) der FDP-Fraktion. Das Bundeskartellamt beobachte die Marktentwicklung jedoch sehr aufmerksam und habe erst kürzlich mitgeteilt, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Lieferando in Bezug auf die sogenannte Bestpreisklausel genauer anzusehen, schreibt die Bundesregierung.