22.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 824/2021

Rein redaktionelle Anpassung der Tunnelrichtlinie geplant

Berlin: (hib/HAU) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beabsichtigt laut Bundesregierung lediglich eine rein redaktionelle Anpassung der Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ (Tunnelrichtlinie). Das geht aus der Antwort der Regierung (19/30237) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29968) hervor. Das EBA habe die Richtlinie gemeinsam mit Fachleuten der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn AG (DB AG) erarbeitet, heißt es in der Antwort. Infolge einer Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität für die Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT) zum 1. Januar 2015 würden mittlerweile höhere Anforderungen an Eisenbahnfahrzeuge in Bezug auf die Laufeigenschaften im Brandfall gelten. Das Nachweis- und Zulassungsverfahren der Fahrzeuge erfolge zentral durch die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Das EBA beabsichtige vor diesem Hintergrund zur Klarstellung den Abschnitt 3.2 der Tunnelrichtlinie zu streichen.

Marginalspalte