22.06.2021 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 825/2021

Ja zu Wasserstoffregelung im Energiewirtschaftsrecht

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg für eine gesetzliche Regelung zu Wasserstoffnetzen im Energiewirtschaftsrecht frei gemacht. Die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung soll damit einen entscheidenden Schritt vorankommen. In einer Sitzung am Dienstag beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die der Opposition, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Reglung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/27453, 19/28407) anzunehmen. Ein FDP-Antrag zu Wasserstoffnetzen (19/27819) fand keine Mehrheit, auch ein Gesetzentwurf der Grünen (19/29288) wurde abgelehnt, genauso wie ein Grünen-Antrag zur Gasnetzplanung (19/29753). Zusätzlich nahm der Ausschuss eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (19/29793) in geänderter Fassung an. Auch hier stimmten die Regierungsfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen.

In der Debatte verwiesen Vertreter der Regierungsfraktionen auf zuletzt vorgenommene Änderungen am Gesetzentwurf wie etwa Vereinfachungen bei Energiespeichern, um deren Hochlauf zu beschleunigen. Sie sahen auch wichtige Weichenstellungen, um private Investitionen beim Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Während ein AfD-Vertreter planwirtschaftliche Ansätze sah und Wasserstoff als dauerhaftes Zuschussgeschäft bewertete, hieß es von der FDP, die Regelungen müssten einfacher, klarer und großmaßstäblicher ausgestaltet werden. Die Linksfraktion forderte eine Neuausrichtung der gesamten Klima- und Energiepolitik - derzeit würden die erneuerbaren Energien zu zögerlich ausgebaut und gleichzeitig vorrangig Verbraucher zur Kasse gebeten. Eine Vertreterin der Grünen bemängelte ein Sammelsurium kleinteiliger Bestimmungen, ohne dass die ganz großen Fragen beantwortet würden.

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