23.06.2021 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 826/2021

Bericht des Amri-Untersuchungsausschusses vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Als Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 liegt dessen Abschlussbericht vor (19/30800). Er enthält auf knapp 1.900 Seiten neben einer Darstellung des Verlaufs des Untersuchungsverfahrens und Feststellungen zum Sachverhalt unter anderem die Bewertungen des Untersuchungsausschusses, ferner das gemeinsame Sondervotum der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie das Sondervotum der AfD-Fraktion. In der Beschlussempfehlung, die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, plädiert der Ausschuss dafür, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Das Gremium hatte seit März 2018 Akten der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und aller 16 Länder ausgewertet und sowie rund 180 Zeugen und Sachverständige gehört.

Im Fazit des von der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD vorgelegten Bewertungsteils wird betont, dass der Bundestag es den Opfern und Hinterbliebenen sowie der Öffentlichkeit schuldig gewesen sei, die Umstände rückhaltlos aufzuklären, die dazu führten, dass der Attentäter Anis Amri „nicht aufgehalten und dieser schreckliche Anschlag nicht verhindert werden konnte“. Der Ausschuss habe die Überzeugung gewonnen, dass dafür „sowohl individuelle Fehleinschätzungen und Versäumnisse wie auch strukturelle Probleme in den zuständigen Behörden verantwortlich waren: die mit den Herausforderungen nicht Schritt haltenden Ressourcen der für islamistische Gefährder zuständigen Einheiten der Sicherheitsbehörden, die völlige Überlastung aller mit Geflüchteten befassten Stellen im Sommer und Herbst 2015, die Zersplitterung staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeiten auch bei als Gefährder eingestuften Tatverdächtigen sowie Mängel beim Informationsaustausch und der Koordination des Vorgehens zwischen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder“ im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ).

Keine der individuellen Fehleinschätzungen und Versäumnisse habe für sich genommen besonders schwer gewogen; alle hätten mit den genannten strukturellen Problemen in engem Zusammenhang gestanden, heißt es in der Vorlage weiter. Im Zusammenwirken hätten sie jedoch dazu geführt, „dass niemand Amri in den Arm fiel und der Anschlag nicht verhindert wurde“. Inzwischen habe es in allen Bereichen „erhebliche Verbesserungen gegeben, um die genannten strukturellen Probleme zu beheben“. Auch wenn für die Sicherheitsbehörden heute die wachsende terroristische Bedrohung durch Rechtsextremisten vielerorts im Vordergrund stehe, bedürfe die Bedrohung durch islamistische Extremisten weiterhin höchster Aufmerksamkeit. Mit den erfolgten Reformen sei die föderale Sicherheitsarchitektur heute jedoch viel robuster aufgestellt, um diesen Herausforderungen zu trotzen.

In ihrem gemeinsamen Sondervotum konstatieren die FDP-, die Linken- und die Grünen-Fraktion, der Terroranschlag sei entgegen offizieller Darstellungen „keine unvorhersehbare und kontextlose Tat eines Einzelnen“ gewesen. Amris Rolle bei dem Anschlag und seine Einbindung in radikal-islamistische Kreise von Nordrhein-Westfalen über Hildesheim bis nach Berlin müsse hinterfragt und neu bewertet werden. Eine „umfassende Netzwerkanalyse mit der konsequenten Aufarbeitung vernetzter, islamistischer Strukturen in Deutschland“ sei indes bis heute nicht vorgenommen worden. Auch die Flucht Amris nach dem Anschlag sei allenfalls halbherzig aufgearbeitet worden. Durch die „Vernachlässigung wichtigster Ermittlungsstränge“ sei die Gefahr eines weiteren Anschlags durch Mitglieder der islamistischen Strukturen um Amri bis zum heutigen Tag gegeben. Mit ihrem Sondervotum wollen die drei Fraktionen laut Vorlage auch dazu beitragen, „die dadurch entstandenen Sicherheitslücken klar und konkret zu benennen“. Zugleich legen die drei Fraktionen in dem Sondervotum jeweils eigene „Schlussfolgerungen“ vor,

Auch die AfD-Fraktion kommt in ihrem Sondervotum zu dem Schluss, dass Amri kein Einzeltäter gewesen sei. Er sei in ein salafistisches Netzwerk in Deutschland eingebunden gewesen und habe intensive Kontakte zu Terrorzellen des IS gehabt. Zugleich sieht die Fraktion „immer noch jede Menge Unstimmigkeiten und Widersprüche, die nicht der offiziellen Version entsprechen“. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses sei aber trotzdem sinnvoll gewesen, habe sie doch ein „gigantisches Staatsversagen sowie massive politische Fehlentscheidungen des Jahres 2015“ sichtbar gemacht. „Die rechtswidrige Politik der offenen Grenzen hat Menschenleben gefordert“, schreibt die Fraktion in ihrem Sondervotum weiter.

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