Mietrecht dominiert letzte Rechtsausschuss-Sitzung
Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befasste sich auf seiner voraussichtlich letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode ausführlich mit dem Mietrecht. Auf der Tagesordnung der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung standen zunächst mehrere Gesetzentwürfe und Anträge der Opposition zu dem Thema, die alle mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt wurden.
In der ausführlichen Debatte über die Vorlagen betonten Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die aus ihrer Sicht bestehende Notwendigkeit, Mieter und kleine Gewerbetreibende besser vor steigenden Mieten und Kündigungen zu schützen. Die Initiativen beinhalten unter anderem die Schaffung eines Gewerbemietrechts, die Anpassung der Gewerbemieten an die Mietpreisbremse und einen verbesserten Kündigungsschutz in Zeiten der Pandemie sowie für Mieter und Mieterinnen über 70 Jahre (19/16837, 19/23116, 19/10283, 19/10284, 19/20542). Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung des Mietnomadentums (19/20589).
Von der Linksfraktion hieß es, die Bundesregierung sehe der Mietenexplosion bei den Gewerbemieten tatenlos zu, der Mieterschutz müsse jedoch auch insgesamt verbessert werden. Die Grünen forderten im Mietrecht auch die Perspektive der Mieter stärker zu berücksichtigen. Die Unionsfraktion gab zu bedenken, dass das Mietrecht wegen systematischer Unterschiede nicht eins zu eins auf Gewerbemieten übertragbar sei und daher mehr Gewerbeflächen und nicht mehr Regulierung gebraucht werde. Die SPD warnte davor, Mieter gegen Vermieter auszuspielen. Ein Verbot der Kündigung vom Mieterinnen und Mietern über 70 sei in einem Gesetz nicht regelbar. Über den Mieterschutz hinaus sei hier eine gerichtliche Abwägung nötig. Die FDP warf Linken und Grünen vor, die Mieter zulasten der Vermieter stärken zu wollen.
Mit großer Mehrheit ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung (19/28905). Danach sollen Berufsunfähigkeits-Versicherer das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits anerkannt worden ist. Von der SPD hieß es dazu, der Antrag gehe von einer richtigen Analyse aus, sei aber nicht ausgewogen. Es müsse nach einer grundsätzlichen Lösung gesucht werden.
Keine Mehrheit fand auch ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit im Grundgesetz (19/24692), gegen den alle übrigen Fraktionen stimmten. Danach erfülle der Sozialstaat seine Aufgaben nur unzureichend, deshalb müsse das Wohl des Menschen im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftslebens stehen. Aus Sicht der SPD gibt es zwar zu viel prekäre Beschäftigung, das Problem könne man aber nicht lösen, indem man mit dem Recht auf Arbeit anfange. Dazu seien die Dinge zu komplex. Die Grünen halten es nicht für sinnvoll, ein Recht einzuführen, das ein unerfüllbares Versprechen sei.
Bei Enthaltung der Grünen wurde auch ein Antrag der Linken zur Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland (19/7983) abgelehnt. Wie es in dem Antrag heißt, nimmt Deutschland auf internationaler Ebene eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Daher hätten zahlreiche Skandale deutscher Unternehmen nicht hinreichend strafrechtlich aufgearbeitet werden können. Die Grünen kritisierten, dass ein von der Koalition angekündigter Gesetzentwurf zu dem Thema nicht gekommen sei. Die SPD führte dies auf den Widerstand der Unionsfraktion zurück.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Kenntnisnahme der Empfehlungen des Unterausschusses Europarecht zu mehreren EU-Dokumenten. Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium, dem Plenum zu empfehlen, von einer Stellungnahme oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der aktuellen Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21 sowie 1 BvR 781/21, 1 BvR 798/21 und weitere Verfahren, die alle das Infektionsschutzgesetz betreffen, beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten.
Zu Beginn der Sitzung war die Beratung des Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) (19/13123), der Gesetzentwürfe von Linken und Grünen zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz (19/10622, 19/10552) sowie zur Streichung beziehungsweise Ersetzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz (19/20628, 19/24434) mit den Stimmen der Koalition, gegen die Stimmen von Linken, Grünen und FDP und bei Enthaltung der AfD von der Tagesordnung gestrichen worden.
Zum Abschluss der Sitzung dankte Hirte den Ausschussmitgliedern für eine „ausgezeichnete kollegiale Zusammenarbeit“ in der zu Ende gehenden Legislaturperiode, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats des Rechtsausschusses, die die Hauptlast der Arbeit getragen hätten, sowie dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die nachdrückliche Unterstützung in vielen Fragen.