AfD fordert Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Berlin: (hib/AB) Die AfD-Fraktion dringt auf die Anwendung eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks Attac auf andere Organisationen. In einem Antrag (19/30970) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „ab sofort die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern anzuweisen in allen in Betracht kommenden Fällen dem Tenor des BFH zu folgen“.
Die Antragsteller nehmen Bezug auf ein Urteil des BFH zur Gemeinnützigkeit des Netzwerks Attac und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit in der Folge durch das Hessische Finanzgericht. Sie zitieren aus der Pressemitteilung des BFH zur Urteilsbegründung: „Politische Bildungsarbeit setzt ein Handeln in geistiger Offenheit voraus. Daher ist eine Tätigkeit,die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig.“
Die Antragsteller schreiben, das Bundesfinanzministerium habe sich in der Folge mit den Finanzministern der Länder darauf geeinigt, dass bis Ende 2021 keinen weiteren Vereinen auf Grundlage des Attac-Urteils des BFH die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Es müsse verhindert werden, dass das Bundesfinanzministerium durch innerdienstliche Maßnahmen die Umsetzung einer höchstrichterlichen Entscheidung aushebele. Sie fordern die Bundesregierung auf, die „Blockade der Anwendung des Urteils des BFH aufzuheben“.