24.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 838/2021

Ermittlung der Verbrauchswerte bei Hybrid-Pkw

Berlin: (hib/HAU) Statt der im OBFCM-Verfahren (On-Board-Fuel-Consumption-Meter) ermittelten tatsächlichen Verbrauchswerte sollen die nach dem WLTP-Verfahren (Woldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Procedure) ermittelten Verbrauchswerte insbesondere bei Hybrid-Pkw für die Ermittlung der Flottenverbrauchswerte maßgeblich sein. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/30960), über den der Bundestag am Donnerstag entscheidet.

Es sei bereits heute abzusehen, dass die nach dem WLTP-Verfahren ermittelten Werte insbesondere für Hybridfahrzeuge erheblich von den in der Praxis erzielbaren Verbrauchswerten abweichen werden, schreibt die AfD-Fraktion. Je nach Einsatzbereich der Fahrzeuge seien Abweichungen bis zu 80 Prozent möglich. Sollten die Erkenntnisse aus dem OBFCM-Verfahren dazu verwandt werden aufgrund der Abweichungen die nach dem WLTP-Verfahren ermittelten Flottenverbrauchswerte der Fahrzeughersteller nachträglich zu korrigieren, „würde dies voraussichtlich erhebliche Überschreitungen der EU-Grenzwerte und in der Konsequenz gegebenenfalls drastische Strafzahlungen zur Folge haben - mit den entsprechenden, möglicherweise existenzgefährdenden Konsequenzen für die Fahrzeughersteller“, heißt es in dem Antrag.

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